LinkedIn-Newsletter
Mit unserem LinkedIn-Newsletter "Kommunikation führt" informieren wir unsere Kunden, Partner und andere Interessierte kurz und bündig über aktuelle Trends und Entwicklungen aus dem weiten Feld der Unternehmenskommunikation. Wir richten uns damit insbesondere an KMU, und pro Ausgabe sind immer ein Praxistipp mit kurzer Anleitung sowie ein "Denkstück" enthalten. Teaser zu den jeweils drei neuesten Ausgaben finden Sie unten auf dieser Seite.
Der Newsletter erscheint monatlich.

Keine Schonfrist: Bei BFSG-Verstößen drohen Abmahnungen
Noch einmal zur Erinnerung: Seit dem 28. Juni 2025 ist in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und die Schonfrist ist längst vorbei.
Es besteht damit bereits ein Abmahnrisiko.
Für Unternehmen ist jetzt wichtig zu wissen: Wer über seine Website Verträge mit Verbrauchern schließt oder anbahnt, muss die WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) auf Konformitätsstufe AA einhalten.
Das betrifft unter anderem:
- Online-Shops
- Buchungsportale
- Banking- und Finanzdienstleistungen im Netz
- Abo- und Mitgliederportale mit Login-Bereich ...
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Neue Durian-Website wurde sofort von KI gefunden
Seit wenigen Tagen ist die neue Website unserer Agentur Durian PR online – schnörkellos, barrierearm und maschinenlesbar für KI-Systeme. Und da wir gerade dabei waren, haben wir auch gleich unser Portfolio aufgefrischt und u. a. um die Leistungen LinkedIn für Unternehmen und Generative Engine Optimization (GEO) erweitert, also die Optimierung für die KI-Suche.
Neu ist auch PULP – Das Durian-Magazin, in dem es monatlich neue Fachartikel rund um aktuelle Trends und Entwicklungen in der modernen Unternehmenskommunikation gehen wird.
Erfreulich: Bereits einen Tag nach dem Go-Live der Seite hat Gemini unsere neuen Informationen erfasst ...
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EmpCo fordert Substanz statt leerer Werbeversprechen
Gute Nachrichten für kritische Verbraucherinnen und Verbraucher: Schon bald gelten mit der Richtlinie (EU) 2024/825, bekannt als „Empowering Consumers“ (EmpCo), verbindliche Regeln für die B2C-Nachhaltigkeitskommunikation. Die Neuregelung macht kurzen Prozess mit unbewiesenen „grünen“ Werbeversprechen: Unternehmen, die Begriffe wie „ökologisch“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ ohne Nachweis kommunizieren, riskieren fortan rechtliche Konsequenzen.
Während die ursprünglich diskutierte Green-Claims-Richtlinie mit ihren strengen Zertifizierungsauflagen im Juni 2025 auf Eis gelegt wurde, bildet die EmpCo-Richtlinie nun den verbindlichen Mindeststandard ...
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Unsere Leistungen im Überblick: